Automatische Tools finden je nach Seite nur einen Teil der Probleme. Den Rest findet man, indem jemand die Maus weglegt und die Seite tatsächlich benutzt. Genau das machen wir.
Automatische Prüfwerkzeuge sind gut, und wir setzen sie ein: Sie finden fehlende Alternativtexte, zu schwache Kontraste, fehlende Formularlabels und kaputte Dokumentstruktur schnell und zuverlässig. Was sie nicht beurteilen können, ist, ob ein Alternativtext die Information des Bildes tatsächlich wiedergibt, ob die Fokusreihenfolge der sichtbaren Anordnung folgt, ob man aus einem Overlay ohne Maus wieder herauskommt oder ob eine Fehlermeldung verständlich erklärt, was zu tun ist.
Genau diese Fälle sitzen dort, wo Geld verdient wird: im Formular, im Warenkorb, in der Buchungsstrecke. Ein BFSG-Check besteht deshalb immer aus beidem – Tooling für die Fläche, Handarbeit für die Stellen, an denen es zählt.
Geprüft wird entlang der Erfolgskriterien der WCAG in der Stufe AA – dem Maßstab, auf den sich auch die europäische Norm EN 301 549 für Web-Inhalte bezieht. Wir arbeiten mit WCAG 2.2, weil sie auf 2.1 aufbaut und zusätzliche Kriterien mitbringt.
Messung der Kontrastverhältnisse für Fließtext, große Schrift, Bedienelemente und Grafiken. Dazu die Prüfung, ob irgendwo Farbe die einzige Trägerin einer Information ist – etwa bei Pflichtfeldern, Status-Anzeigen oder Diagrammen.
Kompletter Durchlauf ohne Maus über alle wichtigen Strecken: Navigation, Suche, Filter, Formulare, Warenkorb, Checkout. Wir suchen gezielt nach nicht erreichbaren Bedienelementen, Tastaturfallen und Overlays, die den Fokus nicht führen.
Ist der Fokusindikator sichtbar und ausreichend kontrastreich? Folgt die Tab-Reihenfolge der sichtbaren Anordnung? Wird der Fokus beim Öffnen und Schließen von Dialogen sinnvoll gesetzt? Gibt es einen Sprunglink zum Hauptinhalt?
Überschriftenhierarchie, Landmarken für Navigation und Hauptinhalt, korrekt ausgezeichnete Listen und Tabellen, sprechende Linktexte, gesetzte Sprachauszeichnung. Also alles, was ein Screenreader zur Orientierung braucht.
Verknüpfte Labels statt bloßer Platzhalter, verständliche Fehlermeldungen an der richtigen Stelle, korrekte Autovervollständigung, keine Zeitlimits ohne Verlängerungsmöglichkeit – und die Frage, ob eine Eingabe nach einem Fehler erhalten bleibt.
Sinnvolle Alternativtexte statt Dateinamen, dekorative Bilder korrekt ausgeblendet, Untertitel bei Videos, keine automatisch startenden Bewegtinhalte ohne Stopp – und die Darstellung bei 200 Prozent Vergrößerung sowie auf schmalen Viewports.
Wir legen fest, welche Seitentypen und Strecken geprüft werden – eine repräsentative Auswahl statt jeder Unterseite: Startseite, eine typische Inhaltsseite, das Anfrageformular und, falls vorhanden, der komplette Weg bis zum Vertragsschluss.
Tool-gestützter Durchlauf für die messbaren Kriterien: Kontraste, fehlende Textalternativen, Formularlabels, Dokumentstruktur, Sprachauszeichnung. Das zeigt, wo sich Fehler systematisch wiederholen.
Vollständige Bedienung per Tastatur, Stichproben mit Screenreader, Prüfung bei 200 Prozent Zoom und auf schmalem Viewport, inhaltliche Bewertung von Alternativtexten und Fehlermeldungen. Jeder Befund mit Screenshot und Reproduktionsweg.
Wir gehen den Bericht gemeinsam durch: was kritisch ist, was Kosmetik, was sich in einem Rutsch erledigen lässt. Auf Wunsch setzen wir anschließend um – du kannst den Bericht aber genauso gut deiner eigenen IT geben.
Alle Befunde nach Schweregrad sortiert, je mit betroffener Seite, zugehörigem WCAG-Erfolgskriterium, Screenshot und Reproduktionsweg. Kein Tool-Export mit hunderten Zeilen, sondern eine Liste, mit der man arbeiten kann.
Zu jedem Punkt steht, was zu tun ist – auf Umsetzungsebene: welcher Kontrastwert nötig ist, welches Attribut fehlt, wo die Fokusführung greifen muss. Damit kann jede Entwicklerin arbeiten, nicht nur wir.
Eine ehrliche Einordnung, was schnell erledigt ist und was Umbau bedeutet. Meist lässt sich der größte Teil der Befunde über wenige zentrale Komponenten lösen.
Musst du nach § 14 BFSG Informationen zur Barrierefreiheit veröffentlichen, liefert der Bericht den inhaltlichen Unterbau: Stand, geprüfter Umfang, bekannte Einschränkungen. Die rechtliche Freigabe des Textes gehört in juristische Hände.
Ein BFSG-Check ist keine Rechtsberatung und kein amtliches Zertifikat. Es gibt in Deutschland keine Stelle, die eine Website behördlich als „BFSG-konform" abstempelt – die Konformitätsvermutung nach §§ 4 und 5 BFSG knüpft an die Einhaltung von Normen an, nicht an ein Siegel. Wer dir ein solches Zertifikat verkauft, verkauft dir etwas, das es nicht gibt.
Ein Check ist außerdem eine Momentaufnahme. Sobald neue Seiten, neue Komponenten oder ein neues Shop-Theme dazukommen, können neue Barrieren entstehen. Sinnvoll ist deshalb, die geprüften Punkte in die eigenen Abläufe zu übernehmen – Kontrastwerte im Designsystem festlegen, Tastaturbedienung als festen Punkt in der Abnahme führen. Wir bauen das bei neuen Projekten von vornherein so; bei bestehenden Seiten ist der Check der erste Schritt dorthin.
Wir geben hier keine Rechtsauskunft weiter, die wir nicht belegen können. Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden Gesetzestexten und Veröffentlichungen – lies sie im Zweifel selbst nach, sie sind frei zugänglich.
Wir sind eine Webagentur, keine Rechtsanwaltskanzlei. Dieser Text gibt den Stand unserer Recherche vom 26. Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie das BFSG auf deinen konkreten Fall zutrifft, klärst du verbindlich nur mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
Stand der Angaben: 26. Juli 2026
Unsicher, ob du überhaupt betroffen bist? Auf der Pflicht-Seite steht der Anwendungsbereich mit Paragraf und Quelle.
WeiterlesenKontrast, Typografie, Fokuszustände und Zoom-Verhalten werden im Entwurf entschieden. Wer sie dort mitdenkt, spart sich das spätere Nachbessern.
Webdesign ansehenSemantisches Markup, Tastaturbedienung und Fokusführung gehören in die Komponenten – nicht in ein nachträglich eingebundenes Overlay-Skript.
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